- Fremdgeld
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Fremdgeld,fremde Gelder, Bankwesen: alle Einlagen, die ein Kreditinstitut seinen Kunden schuldet, sowie alle Nostroverpflichtungen bei anderen Banken (aufgenommene Gelder).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Fremdgeld — ist die Bezeichnung von Geldern, die bei Rechtsanwälten oder Notaren eingegangen sind, aber diesen im eigentlichen Sinne nicht gehören. Sie gehören den Mandanten und sind, sofern die juristischen Voraussetzungen vorliegen, unverzüglich an diese… … Deutsch Wikipedia
Hebegebühr — Die Hebegebühr ist eine Gebühr des Rechtsanwaltes oder des Notars für die Weiterleitung eines Geldbetrages, der auf dem Fremdgeld oder Anderkonto eingegangen ist, oder wertvoller Sachen (Kunstwerke, Schmuck). Die Gebühr richtet sich nach der Höhe … Deutsch Wikipedia